
Handel an der Schweizer Börse SIX
Handel an der Schweizer Börse SIX
Die Europäische Kommission hat bis zum jetzigen Zeitpunkt die sogenannte „Börsenäquivalenz“ mit der Schweiz nicht verlängert.
Damit fällt die Börsenäquivalenz weg, d. h. Wertpapierhändler aus der EU dürfen ab dem 1. Juli 2019 keine Aktien mehr an der SIX handeln, wenn für diese ein EU-Börsenplatz besteht.
Als Folge dessen hat daher nunmehr die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA mit Wirkung per 1. Juli 2019 die Liste der ausländischen Handelsplätze angepasst, die für den Handel von Schweizer Aktien anerkannt sind (siehe auch die Mitteilung der EFD). EU-Handelsplätze gehören nicht dazu, womit sich die Frage der Äquivalenz bezüglich dieser Schweizer Aktien nicht mehr stellen kann und damit ein Handel dieser Schweizer Aktien in der Schweiz (SIX) auch weiterhin für EU-Wertpapierhändler möglich ist.
Gemäß der aktualisierten Liste ist es damit Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli 2019 untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen.
Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die schweizerischen Behörden eng begleitet und überwacht.
Hintergrund: Die EU hat die Anerkennung der Schweizer Börse SIX mit Fortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen zwischen der EU und Schweiz verbunden. Da hierbei noch nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden, wurde die Börsenäquivalenz-Vereinbarung von Seiten der EU nicht verlängert.