
Informationen zu den Haltefristen und der Rückgabe von offenen Immobilienfonds
Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wurden zum 22.07.2013 neue gesetzliche Regeln für die Rückgabe von offenen Immobilienfonds wirksam.
Die Regeln beziehen sich auf die Rückgabe der Fonds über die Fondsgesellschaft. Der Börsenhandel ist hiervon nicht betroffen.
Für Anteile, die ab dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt:
- Eine Rückgabe von Anteilen ist erst nach einjähriger Rückgabeankündigungsfrist möglich.
- Ab Kaufzeitpunkt ist eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten zu berücksichtigen.
Für Anteile, die vor dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt:
- Es gilt ein Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr, für Beträge darüber hinaus muss die Kündigungsfrist von 12 Monaten eingehalten werden. Eine Mindesthaltedauer entfällt in diesem Fall.
Regeln und Fristen bei Offenen Immobilienfonds im Überblick
Bestände erworben | Freigrenze Haltefrist | Haltefrist | Vorlauffrist für Aufträge |
bis 31.12.2012 | 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr | keine Haltefrist | >30.000 Euro 12 Monate |
bis 21.07.2013 | 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr | <30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr: keine Haltefrist | >30.000 Euro: 24 Monate Haltefrist >30.000 Euro 12 Monate |
nach dem 21.07.2013 | keine | 24 Monate Haltefrist | 12 Monate |